AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weinstube Zaiss bei Holger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Bewirtung von
Gästen, die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Weinstube Zaiss bei Holger sowie
für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
(wie z.B. Gutscheine).
1.2 Vertragspartner sind die Weinstube Zaiss bei Holger, Inhaber Holger Waiblinger, Brunnengasse 5
70378 Stuttgart-Bad Cannstatt (nachfolgend "Weinstube" genannt) und der Kunde (nachfolgend "Gast" genannt).
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung,
es sei denn, die Weinstube stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Regulärer Restaurantbetrieb: Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Gast eine Bestellung
abgibt und diese von der Weinstube angenommen wird (z.B. durch Servieren der Speisen/Getränke).
2.2 Veranstaltungen/Räumlichkeiten: Verträge über die Nutzung von Räumlichkeiten oder die
Durchführung von Veranstaltungen kommen durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung)
der Weinstube zustande. Der Vertragspartner der Weinstube ist der Besteller, auch wenn dieser
für Dritte handelt.
§ 3 Preise, Zahlung und Gutscheine
3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise, d.h. sie enthalten die jeweils gültige
gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Die Rechnungen der Weinstube sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne
Abzug zur Zahlung fällig bei Verlassen des Restaurants (à-la-carte-Geschäft) bzw. nach Erhalt
der Rechnung (Veranstaltungen/Catering).
3.3 Gutscheine der Weinstube sind nur für die im Gutschein genannten Leistungen einlösbar.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restguthaben ist ausgeschlossen.
§ 4 Tischreservierungen und No-Show (Nichterscheinen)
4.1 Eine Reservierung begründet einen Anspruch auf einen Platz, nicht jedoch auf einen bestimmten
Tisch.
4.2 Freihaltezeit: Reservierte Tische werden dem Gast für maximal 15 Minuten nach der vereinbarten
Uhrzeit freigehalten. Nach Ablauf dieser Frist ist die Weinstube berechtigt, den Tisch anderweitig zu
vergeben.
4.3 No-Show-Gebühr: Bei Reservierungen für eine bestimmte Personenzahl und bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) ist die Weinstube berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 € pro Person zu berechnen, sofern die Erhebung dieser Gebühr vor der Reservierung klar vereinbart und dem Gast mitgeteilt wurde. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Weinstube kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Stornierung und Änderungen von Veranstaltungen
5.1 Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Leistungsinhalte müssen der Weinstube spätestens
5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
5.2 Bei einem Rücktritt (Stornierung) des Gastes vom Veranstaltungsvertrag werden folgende
Stornierungskosten des vereinbarten Preises (Speisen, Getränke, Raummiete) fällig:
Zeitpunkt des Rücktritts
Stornierungskosten (vom Gesamtpreis)
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%
jeweils vom vereinbarten Speisepreis.
5.3 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Weinstube kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 6 Haftung und Hausrecht
6.1 Die Weinstube haftet für Schäden des Gastes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Weinstube oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
oder um Personenschäden.
6.2 Garderobe und Wertsachen: Für in der Weinstube abhanden gekommene oder beschädigte
Gegenstände, insbesondere Garderobe und persönliche Wertgegenstände, übernimmt die Weinstube
keine Haftung (Haftungsausschluss), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.3 Hausrecht: Die Weinstube ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Bei unangemessenem oder
störendem Verhalten, oder wenn die Sicherheit der Gäste oder des Betriebs gefährdet ist, kann die
Weinstube den Gast aus dem Haus verweisen.
6.4 Mitbringen von Speisen/Getränken: Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist
grundsätzlich untersagt. Ausnahme bildet die Hochzeitstorte bei einer gebuchten Hochzeitsfeier.
Hierfür wird eine Servicepauschale von 5,00 € pro Gast (Kork- und Tellergeld) erhoben.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz der Weinstube.
Für Verträge mit Unternehmern (§ 14$ BGB) wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
Für Verträge mit Verbrauchern (§ 13$ BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Unternehmensdaten:
Weinstube Zaiss bei Holger
Inhaber: Holger Waiblinger
Adresse: Brunnengasse 5, 70378 Stuttgart-Bad Cannstatt
USt-IdNr.: DE